Baurecht – und jetzt?
30. Apr. 2021

Am 11. Februar 2021 wurde der Bebauungsplan 161 als Satzung beschlossen – endlich fiel der offizielle Startschuss für das Jahrhundertprojekt im Alten Fischereihafen Cuxhaven. Doch bis die ersten Baufahrzeuge anrollen, gibt es noch jede Menge zu tun.

Von der Mietersuche bis zum Baustart

Seit März läuft nun im Rahmen eines sogenannten diskriminierungsfreien Dauerverhandlungsverfahrens unsere Suche nach Mietern und Pächtern, die mit uns einzelne Projekte im AFH realisieren wollen. Jeder, der Lust hat, an der Gestaltung des Alten Fischereihafens mitzuwirken, kann sich mit seinem Wunschkonzept bewerben. Das Verfahren ist für die Dauer von zwei Jahren ausgelegt, wobei die einzelnen Bewerbungsrunden je einen Monat dauern. Ist ein Mieter für ein bestimmtes Projekt gefunden, starten die Planer mit der Erstellung eines Bauantrags, in den die Wünsche des jeweiligen Mieters eingearbeitet werden. Für die Bearbeitung des Bauantrags benötigen die Planer mindestens neun Monate, bevor die Genehmigung des eingereichten Antrags sechs bis zwölf Monate benötigt werden. Erst nach Bauantragszulassung können die Aufträge für den jeweiligen Bau vergeben werden.

Denkmalschutz, Kaimauer und Tiefgarage

Im Alten Fischereihafen stehen fünf Gebäude (die drei Fischhallen, die Netzhalle und das angrenzende Verwaltungsgebäude, die Nordseezentrale) unter Denkmalschutz. Der gesamte Hafen, also auch das Hafenbecken, stehen zusätzlich noch unter einem sogenannten Ensembleschutz. Es bleibt eines unserer wichtigsten Ziele, den Charme der alten Gebäude zu erhalten und sie durch behutsame Umbauarbeiten auf den Stand der heutigen Anforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit zu bringen. Wenn wir sie so einer neuen Nutzung zuführen, die auch wirtschaftlich tragfähig ist, können wir damit die langfristige Erhaltung der Gebäude sicherstellen. Dazu müssen die einzelnen Maßnahmen mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt werden – ein zusätzlicher Genehmigungsschritt, der viel Planung und Zeit bedarf. Die Abstimmung findet im Rahmen eines konstruktiven gegenseitigen Prozesses statt. So erfolgt beispielsweise nach Einwänden der Denkmalschutzbehörde eine Konzepterneuerung für die Tiefgarage unter den Kaiflächen vor den Fischhallen – im ursprünglichen Konzept war angedacht, die Kaimauersanierung mit einer Tiefgarage als kombiniertes Ingenieurbauwerk zu verbinden. Diese Variante wird aus denkmalschutzrechtlichen Gründen so nicht weiter verfolgt werden können.

Sowohl daraus als auch aus der Tatsache, dass das elbgewandte Kopfgrundstück mit dem geplanten "Tor zur Welt" nicht im derzeitigen Bebauungsplan enthalten ist, ergeben sich weitere Modalitäten für die Kaimauersanierung. Wir haben eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die nun drei unterschiedliche Sanierungskonzepte untersucht hat. Diese Machbarkeitsstudie ist jetzt Grundlage für die Erarbeitung eines Förderantrages. Sobald die Fördermittel zur Kaimauersanierung bewilligt sind, kann die Planung für die Sanierung nach kulturhistorischen Gesichtspunkten vorangetrieben werden. Eine Tiefgarage wird es aber dennoch geben, jedoch nicht mehr unter den Kaiflächen vor den Fischhallen.

Zum Blog

Sie benötigen Javascript, um diese Seite korrekt anzeigen zu können.